Störfallanlagen

Biogasanlagen die der unteren Klasse gemäß §8a 12. BImSchV unterliegen:

Veröffentlichung gem. 12 BlmSchV Mit der neu am 10.01.2017 in Kraft getretenen 12. BImSchV (Störfallverordnung) wurden neue Vorgaben zur Information der Öffentlichkeit im § 8a eingeführt. So das Betreiber von Biogasanlagen, die der 12. BImSchV unterliegen, bestimmte Angaben, die im Anhang V, Teil 1 12. BImSchV aufgeführt sind, ständig der Öffentlichkeit zugänglich machen müssen. Mit der Veröffentlichung auf dieser Internetseite werden die in der 12. BImSchV geforderten Informationspflichten für Biogasanlagen bzw. Betriebsbereiche der unteren Klasse erfüllt. Biogasanlagen, die aufgrund der Mengenschwellen als Betriebsbereich der oberen Klasse eingestuft werden, müssen weitere ergänzende Information der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.

Bockenemer Bioenergie GmbH & Co.KG
Walter-Althoff-Str. 1a
31167 Bockenem

Betriebsbereich:

2. Bestätigung, dass der Betriebsbereich den Vorschriften dieser Verordnung unterliegt und dass der zuständigen Behörde die Anzeige nach § 7 Abs. 1 vorgelegt wurde.

Die Biogasanlage unterliegt als Betriebsbereich der unteren Klasse der 12. BImSchV. Die Anzeige nach § 7 Abs. 1 wurde dem staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim am 11.08.2018 vorgelegt.

3. Verständlich abgefasste Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich.

Die Biogasanlage erzeugt Biogas ausfolgenden Einsatzstoffen: Wirtschaftsdünger und nachwachsende Rohstoffe

Tätigkeiten im Betriebsbereich

  • Einlagerung von Biomasse in Form von Silagen oder Wirtschaftsdüngern
  • Entnahme von Biomasse und Zugabe in den Fermentationsprozess (Vorgruben, Fermenter)
  • Pumpvorgänge zwischen den Einbringsystemen, Fermentern, Nachgär- und Lagerbehälter
  • Zwischenlagerung der vergorenen Gärreste
  • Entnahme der vergorenen Gärreste zur Ausbringung
  • Erzeugung von Biogas im gasdichten Fermentationssystem
  • Zwischenspeicherung des erzeugten Biogases im Gasspeichersystem
  • Verstromung des Biogases in Blockheizkraftwerken
  • Nutzung der Wärme zur Beheizung der Fermenter/Nachgärer
  • Nutzung der Wärme zur Heizung von Gewerbe, Privat, und öffentlichen Gebäuden

4. Gebräuchliche Bezeichnungen der im Betriebsbereich vorhandenen relevanten gefährlichen Stoffe, von denen ein Störfall ausgehen könnte, sowie Angabe ihrer wesentlichen Gefahreneigenschaften in einfachen Worten.

Verwendeter Stoff: Biogas (endzündbares Gas) – Biogas: Anhang I, Nr. 1.2.2, 12. BImSchV „Endzündbare Gase“, Mengenschwelle: 10.000 kg, Menge: 13.572 kg

Biogas besteht hauptsächlich aus Methan und Kohlenstoffdioxid. Darüber hinaus sind meist auch Stickstoff, Sauerstoff, Schwefelwasserstoff, Wasserstoff und Ammoniak enthalten.

Kohlenstoffdioxid ist ein farb- und geruchsloses, nicht brennbares Gas, es ist schwerer als Luft und kann sich am Boden ausbreiten. Methan ist ein farb- und geruchsloses, brennbares Gas, leichter als Luft. Durch seinen geringen Anteil von Schwefelwasserstoff und Ammoniak, kann man Biogas durch seinen unangenehmen Geruch nach „faulen Eiern“ bei einem Austritt gut wahrnehmen.

Gefahrenhinweise: H220 Entzündbares Gas, Kat. 1; H330 Akute Toxizität inhalativ, Kat. 2.

5. Allgemeine Informationen darüber, wie die betroffene Bevölkerung erforderlichenfalls gewarnt wird; angemessene Informationen über das Verhalten bei einem Störfall oder Hinweis, wo diese Informationen elektronisch zugänglich sind.

Da das Biogas in einer geschlossenen Anlage entsteht und gelagert wird, die stetig über geeignete Mess- Steuer und Regeltechnik überwacht wird, sowie mittels Verbrennungseinrichtungen (Motoren und/oder Fackeln) verbrannt wird, ist ein Austritt des Gases sehr unwahrscheinlich.

Sollte es dennoch zu einem Austritt kommen, erfolgen die Information der Bevölkerung über die Website www.argos-energie.de

Für Informationen im Notfall:

Notrufnummer 112 oder Informationen über die NDR Radiosender. Bei Störfallalarm sollten sie die Fenster schließen, Ruhe bewahren, die Lüftungsanlage abstellen sowie in geschlossene Räume gehen bzw. in diesen Räumen bleiben.

6. Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Abs. 2 oder Hinweis, wo diese Information elektronisch zugänglich ist; Unterrichtung darüber, wo ausführlichere Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan nach § 17 Abs. 1 unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen auf Anfrage eingeholt werden können.

Die Besichtigung nach § 17 Abs. 2 fand am 01.12.2022 durch das Staatl. Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim statt.

Weiterführende Informationen zur Besichtigung vor Ort können Sie beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim einholen.

Der Überwachungsplan für Niedersachsen wird vom Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz im Ministerialblatt veröffentlicht. Für weitergehende Fragen diesbezüglich wenden Sie sich daher bitte an das v.g. Ministerium.

7. Einzelheiten darüber, wo weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen eingeholt werden können.

Weiterführende Informationen sind beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim auf Anfrage erhältlich: Goslarsche Str. 3, 31134 Hildesheim; Tel. 05121/163-0; E-Mail: Poststelle@gaa-hi.niedersachsen.de

Bioenergie Süddorf GmbH & Co.KG
Barkweg 2
26188 Edewecht

Betriebsbereich:

2. Bestätigung, dass der Betriebsbereich den Vorschriften dieser Verordnung unterliegt und dass der zuständigen Behörde die Anzeige nach § 7 Abs. 1 vorgelegt wurde.

Die Biogasanlage unterliegt als Betriebsbereich der unteren Klasse der 12. BImSchV. Die Anzeige nach § 7 Abs. 1 wurde dem Landkreis Ammerland, 26655 Westerstede vorgelegt.

3. Verständlich abgefasste Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich.

Die Biogasanlage erzeugt Biogas ausfolgenden Einsatzstoffen: Wirtschaftsdünger und nachwachsende Rohstoffe

Tätigkeiten im Betriebsbereich

  • Einlagerung von Biomasse in Form von Silagen oder Wirtschaftsdüngern
  • Entnahme von Biomasse und Zugabe in den Fermentationsprozess (Vorgruben, Fermenter)
  • Pumpvorgänge zwischen den Einbringsystemen, Fermentern, Nachgär- und Lagerbehälter
  • Zwischenlagerung der vergorenen Gärreste
  • Entnahme der vergorenen Gärreste zur Ausbringung
  • Erzeugung von Biogas im gasdichten Fermentationssystem
  • Zwischenspeicherung des erzeugten Biogases im Gasspeichersystem
  • Verstromung des Biogases in Blockheizkraftwerken
  • Nutzung der Wärme zur Beheizung der Fermenter/Nachgärer
  • Nutzung der Wärme zur Heizung von Gewerbe, Privat, und öffentlichen Gebäuden

4. Gebräuchliche Bezeichnungen der im Betriebsbereich vorhandenen relevanten gefährlichen Stoffe, von denen ein Störfall ausgehen könnte, sowie Angabe ihrer wesentlichen Gefahreneigenschaften in einfachen Worten.

Verwendeter Stoff: Biogas (endzündbares Gas) – Biogas: Anhang I, Nr. 1.2.2, 12. BImSchV „Endzündbare Gase“, Mengenschwelle: 10.000 kg, Menge: 27.669 kg

Biogas besteht hauptsächlich aus Methan und Kohlenstoffdioxid. Darüber hinaus sind meist auch Stickstoff, Sauerstoff, Schwefelwasserstoff, Wasserstoff und Ammoniak enthalten.

Kohlenstoffdioxid ist ein farb- und geruchsloses, nicht brennbares Gas, es ist schwerer als Luft und kann sich am Boden ausbreiten. Methan ist ein farb- und geruchsloses, brennbares Gas, leichter als Luft. Durch seinen geringen Anteil von Schwefelwasserstoff und Ammoniak, kann man Biogas durch seinen unangenehmen Geruch nach „faulen Eiern“ bei einem Austritt gut wahrnehmen.

Gefahrenhinweise: H220 Entzündbares Gas, Kat. 1; H330 Akute Toxizität inhalativ, Kat. 2.

5. Allgemeine Informationen darüber, wie die betroffene Bevölkerung erforderlichenfalls gewarnt wird; angemessene Informationen über das Verhalten bei einem Störfall oder Hinweis, wo diese Informationen elektronisch zugänglich sind.

Da das Biogas in einer geschlossenen Anlage entsteht und gelagert wird, die stetig über geeignete Mess- Steuer und Regeltechnik überwacht wird, sowie mittels Verbrennungseinrichtungen (Motoren und/oder Fackeln) verbrannt wird, ist ein Austritt des Gases sehr unwahrscheinlich.

Sollte es dennoch zu einem Austritt kommen, erfolgen die Information der Bevölkerung über die Website www.argos-energie.de

Für Informationen im Notfall:

Notrufnummer 112 oder Informationen über die NDR Radiosender. Bei Störfallalarm sollten sie die Fenster schließen, Ruhe bewahren, die Lüftungsanlage abstellen sowie in geschlossene Räume gehen bzw. in diesen Räumen bleiben.

6. Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Abs. 2 oder Hinweis, wo diese Information elektronisch zugänglich ist; Unterrichtung darüber, wo ausführlichere Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan nach § 17 Abs. 1 unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen auf Anfrage eingeholt werden können.

Die Besichtigung nach § 17 Abs. 2 fand am 15.06.2022 durch den Landkreis Ammerland, Amt für Bauwesen und Kreisentwicklung statt.

Weiterführende Informationen zur Besichtigung vor Ort können Sie beim Landkreis Ammerland, Amt für Bauwesen und Kreisentwicklung einholen.

Der Überwachungsplan für Niedersachsen wird vom Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz im Ministerialblatt veröffentlicht. Für weitergehende Fragen diesbezüglich wenden Sie sich daher bitte an das v.g. Ministerium.

7. Einzelheiten darüber, wo weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen eingeholt werden können.

Weiterführende Informationen sind beim Landkreis Ammerland, Amt für Bauwesen und Kreisentwicklung auf Anfrage erhältlich: Ammerlandallee 12, 26655 Westerstede ; Tel. 04488 /56-0; E-Mail: landkreis@ammerland.de

Bioenergie Rhonetal GmbH & Co. KG
Einsdorfer Dorfstraße 44
06542 Allstedt OT Einsdorf

Betriebsbereich:

2. Bestätigung, dass der Betriebsbereich den Vorschriften dieser Verordnung unterliegt und dass der zuständigen Behörde die Anzeige nach § 7 Abs. 1 vorgelegt wurde.

Die Biogasanlage unterliegt als Betriebsbereich der unteren Klasse der 12. BImSchV. Die Anzeige nach § 7 Abs. 1 wurde dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt vorgelegt.

3. Verständlich abgefasste Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich.

Die Biogasanlage erzeugt im Rahmen einer regionalen Wertschöpfungskette Biogas aus folgenden Einsatzstoffen:

  • Gülle
  • nachwachsende Rohstoffe

Tätigkeiten im Betriebsbereich:

  • Einlagerung von Biomasse in Form von Silagen oder Wirtschaftsdüngern
  • Entnahme von Biomasse und Zugabe in den Fermentationsprozess (Vorgruben, Fermenter)
  • Pumpvorgänge zwischen den Einbringsystemen, Fermentern, Nachgär- und Lagerbehälter
  • Zwischenlagerung der vergorenen Gärreste
  • Entnahme der vergorenen Gärreste zum Weitertransport und/oder Ausbringung zur bedarfsgerechten Ausbringung als Wirtschaftsdünger auf landwirtschaftliche Flächen
  • Erzeugung von Biogas im gasdichten Fermentationssystem
  • Zwischenspeicherung des erzeugten Biogases im Gasspeichersystem
  • Verstromung des Biogases in Blockheizkraftwerken
  • Nutzung der Wärme zur Beheizung der Fermenter/ Nachgärer
  • Versorgung von externen Wärmeabnehmern
  • weitere Tätigkeiten im Betriebsbereich: Abgabe von Biogas an Satelliten-BHKW

4. Gebräuchliche Bezeichnungen der im Betriebsbereich vorhandenen relevanten gefährlichen Stoffe, von denen ein Störfall ausgehen könnte, sowie Angabe ihrer wesentlichen Gefahreneigenschaften in einfachen Worten.

Verwendeter Stoff: Biogas (endzündbares Gas) – Biogas: Anhang I, Nr. 1.2.2, 12. BImSchV „Endzündbare Gase“, Mengenschwelle: 10.000 kg, Menge: 13.764 kg

Biogas besteht hauptsächlich aus Methan und Kohlenstoffdioxid. Darüber hinaus sind meist auch Stickstoff, Sauerstoff, Schwefelwasserstoff, Wasserstoff und Ammoniak enthalten.

Kohlenstoffdioxid ist ein farb- und geruchsloses, nicht brennbares Gas, es ist schwerer als Luft und kann sich am Boden ausbreiten. Methan ist ein farb- und geruchsloses, brennbares Gas, leichter als Luft. Durch seinen geringen Anteil von Schwefelwasserstoff und Ammoniak, kann man Biogas durch seinen unangenehmen Geruch nach „faulen Eiern“ bei einem Austritt gut wahrnehmen.

Gefahrenhinweise: H220 Entzündbares Gas, Kat. 1; H330 Akute Toxizität inhalativ, Kat. 2.

5. Allgemeine Informationen darüber, wie die betroffene Bevölkerung erforderlichenfalls gewarnt wird; angemessene Informationen über das Verhalten bei einem Störfall oder Hinweis, wo diese Informationen elektronisch zugänglich sind.

Da das Biogas in einer geschlossenen Anlage entsteht und gelagert wird, die stetig über geeignete Mess- Steuer und Regeltechnik überwacht wird, sowie mittels Verbrennungseinrichtungen (Motoren und/oder Fackeln) verbrannt wird, ist ein Austritt des Gases sehr unwahrscheinlich.

Sollte es dennoch zu einem Austritt kommen, erfolgen die Information der Bevölkerung über die Website www.argos-energie.de

Für Informationen im Notfall:

Notrufnummer 112 oder Informationen über die NDR Radiosender. Bei Störfallalarm sollten sie die Fenster schließen, Ruhe bewahren, die Lüftungsanlage abstellen sowie in geschlossene Räume gehen bzw. in diesen Räumen bleiben.

6. Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Abs. 2 oder Hinweis, wo diese Information elektronisch zugänglich ist; Unterrichtung darüber, wo ausführlichere Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan nach § 17 Abs. 1 unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen auf Anfrage eingeholt werden können.

Die Besichtigung nach § 17 Abs. 2 fand am 15.04.2022 durch den Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt statt.

Weiterführende Informationen zur Besichtigung vor Ort können Sie beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt einholen.

Der Überwachungsplan für Sachsen-Anhalt wird vom Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz im Ministerialblatt veröffentlicht. Für weitergehende Fragen diesbezüglich wenden Sie sich daher bitte an das v.g. Ministerium.

7. Einzelheiten darüber, wo weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen eingeholt werden können.

Weiterführende Informationen sind beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Tel.: 0345/ 514 2506 auf Anfrage erhältlich.

Bioenergie Wöllersheim GmbH & Co. KG
Wöllersheim 3
31195 Lamspringe
Betriebsbereich:
Bioenergie Wöllersheim GmbH & Co. KG
Wöllersheim 800
31195 Lamspringe

  1. Bestätigung, dass der Betriebsbereich den Vorschriften dieser Verordnung unterliegt und dass
    der zuständigen Behörde die Anzeige nach § 7 Abs. 1 vorgelegt wurde.

    Die Biogasanlage unterliegt als Betriebsbereich der unteren Klasse der 12. BImSchV. Die Anzeige nach
    § 7 Abs. 1 wurde dem staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim am 28.07.2017 vorgelegt.
  2. Verständlich abgefasste Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich.
    Die Biogasanlage erzeugt Biogas ausfolgenden Einsatzstoffen: Wirtschaftsdünger und
    nachwachsende Rohstoffe
    Tätigkeiten im Betriebsbereich
    Einlagerung von Biomasse in Form von Silagen oder Wirtschaftsdüngern
    Entnahme von Biomasse und Zugabe in den Fermentationsprozess (Vorgruben, Fermenter)
    Pumpvorgänge zwischen den Einbringsystemen, Fermentern, Nachgär- und Lagerbehälter
    Zwischenlagerung der vergorenen Gärreste
    Entnahme der vergorenen Gärreste zur Ausbringung
    Erzeugung von Biogas im gasdichten Fermentationssystem
    Zwischenspeicherung des erzeugten Biogases im Gasspeichersystem
    Verstromung des Biogases in Blockheizkraftwerken
    Nutzung der Wärme zur Beheizung der Fermenter/Nachgärer
    Nutzung der Wärme zur Holztrocknung
  3. Gebräuchliche Bezeichnungen der im Betriebsbereich vorhandenen relevanten gefährlichen
    Stoffe, von denen ein Störfall ausgehen könnte, sowie Angabe ihrer wesentlichen
    Gefahreneigenschaften in einfachen Worten.

    Verwendeter Stoff: Biogas (endzündbares Gas) – Biogas: Anhang I, Nr. 1.2.2, 12. BImSchV
    „Endzündbare Gase“, Mengenschwelle: 10.000 kg, Menge: 26135kg
    Biogas besteht hauptsächlich aus Methan und Kohlenstoffdioxid. Darüber hinaus sind meist auch
    Stickstoff, Sauerstoff, Schwefelwasserstoff, Wasserstoff und Ammoniak enthalten.
    Kohlenstoffdioxid ist ein farb- und geruchsloses, nicht brennbares Gas, es ist schwerer als Luft und
    kann sich am Boden ausbreiten. Methan ist ein farb- und geruchsloses, brennbares Gas, leichter als
    Information der Öffentlichkeit nach Anhang V 12. BImSchV
    Luft. Durch seinen geringen Anteil von Schwefelwasserstoff und Ammoniak, kann man Biogas durch
    seinen unangenehmen Geruch nach „faulen Eiern“ bei einem Austritt gut wahrnehmen.
    Gefahrenhinweise: H220 Entzündbares Gas, Kat. 1; H330 Akute Toxizität inhalativ, Kat. 2.
  4. Allgemeine Informationen darüber, wie die betroffene Bevölkerung erforderlichenfalls gewarnt
    wird; angemessene Informationen über das Verhalten bei einem Störfall oder Hinweis, wo diese
    Informationen elektronisch zugänglich sind.

    Da das Biogas in einer geschlossenen Anlage entsteht und gelagert wird, die stetig über geeignete
    Mess- Steuer und Regeltechnik überwacht wird, sowie mittels Verbrennungseinrichtungen (Motoren
    und/oder Fackeln) verbrannt wird, ist ein Austritt des Gases sehr unwahrscheinlich.
    Sollte es dennoch zu einem Austritt kommen, erfolgen die Information der Bevölkerung über die
    website www.argos-energie.de.
    Für Informationen im Notfall:
    Notrufnummer 05183/405 oder – 112 oder Informationen über die NDR Radiosender. Bei
    Störfallalarm sollten sie die Fenster schließen, Ruhe bewahren, die Lüftungsanlage abstellen sowie in
    geschlossene Räume gehen bzw. in diesen Räumen bleiben.
  5. Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Abs. 2 oder Hinweis, wo diese Information
    elektronisch zugänglich ist; Unterrichtung darüber, wo ausführlichere Informationen zur Vor-Ort-
    Besichtigung und zum Überwachungsplan nach § 17 Abs. 1 unter Berücksichtigung des Schutzes
    öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den
    Zugang zu Umweltinformationen auf Anfrage eingeholt werden können.

    Die Besichtigung nach § 17 Abs. 2 fand am 04.05.2023 durch das Staatl. Gewerbeaufsichtsamt
    Hildesheim statt.
    Weiterführende Informationen zur Besichtigung vor Ort können Sie beim Staatlichen
    Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim einholen.
    Der Überwachungsplan für Niedersachsen wird vom Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und
    Klimaschutz im Ministerialblatt veröffentlicht. Für weitergehende Fragen diesbezüglich wenden Sie
    sich daher bitte an das v.g. Ministerium.
  6. Einzelheiten darüber, wo weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes
    öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den
    Zugang zu Umweltinformationen eingeholt werden können.

    Weiterführende Informationen sind beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim auf Anfrage
    erhältlich: Goslarsche Str. 3, 31134 Hildesheim; Tel. 05121/163-0; E-Mail: Poststelle@gaa-
    hi.niedersachsen.de